Versicherung &
Schadenfall

Versicherung & Schaden-
meldung

Als Dienstleister übernehmen wir das gesamte Schadenmanagement für Ihre Diensträder

Als Dienstleister übernehmen wir das gesamte Schaden-
management
für Ihre Diensträder

Die Grundlage für den Versicherungsschutz bildet der Versicherungsvertrag, den Sie mit der Versicherung geschlossen haben. Jedes neue Rad wird durch uns automatisch bei der Versicherung angemeldet. 

Mit Rat und Tat zur Seite

Wir begleiten jeden eingereichten Schadenfall, geben Ihrem Mitarbeiter Hinweise zur Abwicklung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Keine Vorkasse

Ihre Mitarbeiter treten nicht in Vorkasse.

Abrechnung leicht gemacht

Wir gleichen die Rechnungen der Fachhändler aus und erstellen Ihnen nach Schadenausgleich durch den Versicherer eine Abrechung zur Verfügung.

UN nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind alle Diensträder zum Bruttowert versichert und die Entschädigung vom Versicherer erfolgt zum Bruttowert.

UN nicht vorsteuerabzugs-
berechtigt

Wenn Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind alle Diensträder zum Bruttowert versichert und die Entschädigung vom Versicherer erfolgt zum Bruttowert.

UN vorsteuerabzugsberechtigt

Wenn Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind alle Diensträder zum Nettowert versichert und die Entschädigung vom Versicherer erfolgt zum Nettowert.

UN vorsteuerabzugs-
berechtigt

Wenn Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind alle Diensträder zum Nettowert versichert und die Entschädigung vom Versicherer erfolgt zum Nettowert.

Vorgehensweise bei einem Schaden oder Diebstahl

Bei mein-dienstrad.de ganz einfach!

Verschleiß/
Plattfuß

Verschleiß/Plattfuß

Unfall-/Sturz- oder Fallschaden

Grundsätzlich gilt:
Schadenmeldung innerhalb von 14 Tagen an den Versicherer

Diebstahl/
Vandalismus

Bei Vandalismus:
Bei Diebstahl:
Grundsätzlich gilt:
Schadenmeldung innerhalb von 14 Tagen an den Versicherer

Wir sind für Sie als Ansprechpartner da.

Wir sind für Sie als Ansprech-
partner
da.

Im Namen Ihres Arbeitgebers bearbeiten wir die Schadenregulierung.

Informieren Sie uns zunächst per E-Mail und geben uns einen kleinen Überblick über das Geschehnis. schaden@baronmobil.com Wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen und geben Ihnen Hinweise, was als nächstes zu tun ist. Natürlich stellen wir Ihnen alle notwendigen Daten, Links und Unterlagen zur Verfügung.

100% digital und trotzdem 100% persönlich.

Heike\-Stöwesand

Heike Stöwesand

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Melanie Alts

Mein_Dienstrad_5809_FIN_K_A5_K_Copyright

Ozan Goldner

Sie haben eine Mobilitätsgarantie?

Sie haben eine Mobilitäts-
garantie?

24-Stunden-Notrufservice

Sollte es zu einem Schadenfalll kommen, wenden Sie sich an:

Nach allen abgeschlossenen Schadenfällen erhalten Sie eine Abrechnung von uns.

Nach allen abgeschlos-senen Schadenfällen erhalten Sie eine Abrechnung von uns.

Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten des Dienstrad-Leasings.

Bike Accident
Wir halten Ihnen
den Rücken frei.

Für ein sorgenfreies Erlebnis mit Ihrem Fahrrad/E-Bike hat Ihr Arbeitgeber das Dienstrad versichert. Somit ist Ihr Dienstrad rundum geschützt.

Aber was ist, wenn etwas passiert?

Zuerst einmal:
WIR kümmern uns für Sie um die Abwicklung.

Haben Sie an Ihrem Rad Verschleiß festgestellt oder Ihr Dienstrad hat einen Plattfuß?

Bitte bringen Sie Ihr Rad einfach zu einem unserer Fachhändler, lassen die Reparatur durchführen, holen Ihr Rad wieder ab und fahren weiter. Um den Rest kümmern wir uns für Sie.

Die Abwicklung erfolgt zwischen Ihrem Fachhändler und uns. Wir übernehmen hier auch die Schadenmeldung an den Versicherer für Sie.

Handelt es sich um Verschleiß von Griffen, Pedalen oder Sattel?

Bitte fertigen Sie Bilder der beschädigten Teile an, damit diese dem Versicherer bei Bedarf vorgelegt werden können. Nicht versichert sind Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden).

Ihr Rad wurde gestohlen oder beschädigt (Vandalismus)?

Ihr Rad wurde gestohlen oder beschädigt (Vandalis-
mus)?

Jeder Diebstahl- oder Vandalismusschaden muss innerhalb von 24 Stunden  bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Rahmennummer Ihres Rades zwingend in der Anzeige ersichtlich ist.

Jeder Schaden muss bei dem Versicherer Ihres Dienstrades innerhalb von 14 Tagen nach Schadendatum angezeigt werden. Weitere Unterlagen, die der Versicherer benötigt, können auch – sofern sie noch nicht vorliegen – nachgereicht werden. Wichtig ist die fristgerechte Meldung des Schadens.

Bitte fertigen Sie bei Vandalismus Bilder der beschädigten Teile an, damit diese dem Versicherer bei Bedarf vorgelegt werden können. Nicht versichert sind Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack-oder ähnliche Schönheitsschäden).

Sie hatten einen Unfall, Sturz- oder Fallschaden?

Jeder Schaden muss außerdem bei dem Versicherer Ihres Dienstrades innerhalb von 14 Tagen nach Schadendatum angezeigt werden. Weitere Unterlagen, die der Versicherer benötigt, können auch – sofern sie noch nicht vorliegen – nachgereicht werden. Wichtig ist die fristgerechte Meldung des Schadens.

Bitte fertigen Sie Bilder der beschädigten Teile an, damit diese dem Versicherer bei Bedarf vorgelegt werden können. Nicht versichert sind Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden).

Frau beim E-Bike Akkutaussch

Sie haben Fragen zu
einem Schadenfall?

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fall?

Wir beraten Sie unverbindlich zu Schadenthemen, damit Sie schnell wieder mobil sind.