Allgemeine Fragen zum Dienstrad Leasing
Was ist mein-dienstrad.de?
mein-dienstrad.de unterstützt Arbeitgeber, Angestellte und Selbstständige bei der Durchführung des Dienstrad-Leasings, berät bei der Auswahl von Firmenrädern (autonom bei der Marken- und Händlerwahl) und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Leasing, Versicherung und Servicepakete – alles aus einer Hand.
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen (to lease = mieten). Leasing ist aber im steuerrechtlichen Sinne nicht mit einem Mietkauf gleichzusetzen.
Bei einem Mietkauf geht das Finanzamt davon aus, das Sie einen Kauf auf Kredit tätigen. Das Fahrrad wäre dann also schon mit der ersten Rate ihr Eigentum.
Nicht so beim Leasing. Hier bleibt der Eigentümer während der Laufzeit die Leasinggesellschaft. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der seinem Angestellten das Rad für den Weg zur Arbeit und zur privaten Nutzung überlässt. Der Vorteil: Gegenüber einem normalen Kauf kann der Angestellte über die Gehaltsumwandlung fast die Hälfte der Kosten sparen
Wer kann von Dienstrad Leasing profitieren?
Alle! Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Unternehmen bieten eines der beliebtesten Benefits und fördern somit die Motivation der Mitarbeiter. Zudem leisten Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitskonzeptes einen aktiven Beitrag am Klimaschutz.
Arbeitnehmer profitieren von dem einzigartigen Mehrwert eines Dienstrades. Stärkung der Fitness und Gesundheit, Ersparnis bei der Anschaffung, Rundum-Schutz an Versicherungen und Service, Dienstradnutzung auch in der Freizeit.
Für Selbstständige bietet sich eine komplett neue Mobilität. Hier lassen sich nebenbei sogar noch Steuern sparen.
Fachhändler profitieren von neuer Kundschaft und Kaufpreiszahlungen ohne Preisnachlässe.
Welche Vorteile bietet Dienstrad-Leasing?
Das Dienstrad-Leasing ermöglicht Ihnen Ihr Wunsch-Rad zu günstigen Konditionen zu nutzen, dabei können Sie sich die Marke und das Modell frei aussuchen. Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie 36 geringe Nutzungsraten, die vom monatlichen Bruttolohn einbehalten werden. Die relative Ersparnis gegenüber einem Direktkauf beträgt bis zu 40%. Der Mehrwert, den ein Dienstfahrrad bietet ist aber noch viel größer als der Kostenvorteil. Sie stärken Ihre Gesundheit und Fitness, schonen die Umwelt und das Klima. Nutzen dürfen Sie Ihr Fahrrad täglich – ausdrücklich auch privat und an den Wochenenden. Durch unsere Versicherungs-Pakete sind Sie dabei bestens abgesichert.
Kann jeder Arbeitgeber ein Dienstrad anbieten?
Grundsätzlich ja. Arbeitgeber, die tariflich gebunden sind, finden Sie hier weitere Informationen.
Entstehen beim Dienstrad-Leasing Kosten für den Arbeitgeber?
Dem Arbeitgeber entstehen durch unsere Dienstleistungen keine Kosten. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber sogar innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze Lohnnebenkosten reduzieren.
Wer ist Leasingnehmer?
Leasingnehmer ist beim Dienstrad Leasing immer der Arbeitgeber / das Unternehmen. Dieser schließt mit mein-dienstrad.de einen Rahmen-Leasingvertrag und stellt den Arbeitnehmern Diensträder mit günstigen Konditionen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
Selbstständige, die ein Dienstrad leasen, sind ebenfalls Leasingnehmer.
Wer ist ein Dienstradnutzer?
Dienstradnutzer ist der Arbeitnehmer oder Selbstständiger, der ein Dienstrad über mein-dienstrad.de bezieht.
Wer ist ein Dienstradbeauftragter?
Ein/e Dienstradbeauftragte/r ist die Person in Ihrem Unternehmen (meistens aus dem HR-Bereich), die Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Dienstrad ist. Die dazu bevollmächtigten Personen prüfen Dienstrad-Bestellungen und geben diese frei. Alles erfolgt über unser Web-Portal. Schnell, papierlos, effizient und in Echtzeit.
Allgemeine Fragen zum Dienstfahrrad
Was kostet mein Rad im Monat?
Die Nutzungsrate können Sie auf unserer Homepage selbst berechnen. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
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Öffnen Sie unsere Homepage www.mein-dienstrad.de oder direkt hier.
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Öffnen Sie den Leasingrechner - entweder im Kopfbereich auf der Startseite für Interessenten oder Leasingrechner im Mitarbeiter-Portal
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Öffnen Sie den Expertenrechner (orangefarbener Button)
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Durch Eingabe der geforderten Daten sehen Sie dann unten die monatliche Nettobelastung
Was ist der Unterschied zwischen der Nutzungsrate und der Nettobelastung durch Leasing?
Die Nutzungsrate ist die monatlich anfallende Rate für die Nutzung des Dienstrades vor der Entgeltumwandlung, die direkt vom Bruttogehalt einbehalten wird.
Die Nettobelastung sind die tatsächlichen Kosten für Sie als Dienstradnutzer nach der Entgeltumwandlung, also nach Abzug aller eventuellen Steuer- und Sozialabgaben.
Dies ist keine steuerliche Beratung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/in.
Darf man mehrere Diensträder leasen?
Grundsätzlich ja. Steuerlich gibt es hierbei keine Einwände.
Ihr Arbeitgeber legt die Menge der erlaubten Diensträder je Mitarbeiter fest. Grundsätzlich dürfen maximal 2 Räder zeitgleich pro Person geleast werden.
Gibt es einen Preisrahmen für Diensträder?
Welche Räder können geleast werden?
Suchen Sie sich Ihr Fahrrad oder Pedelec bis 25km/h aus. Wir sind hersteller- und markenunabhängig. Jede Marke und jedes Modell sind frei wählbar. Ob schickes City-Bike, sportliches Mountain-Bike, Tourenrad oder Lastenrad. Sie dürfen Ihr Wunsch-Bike fahren.
Sind Carbon-Räder erlaubt?
Ja, Carbon-Räder sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es je nach Versicherer besondere Bedingungen. Unser Versicherungspartner Hepster versichert Carbon-Räder vollumfänglich, bei der Ammerländer Versicherung sind Schäden am Rahmen ausgeschlossen.
Sind S-Pedelecs erlaubt?
Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob ein S-Pedelec zulässig ist.
Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?
Ja, Sie dürfen als Arbeitnehmer das Rad auch ausschließlich privat nutzen, dafür versteuern Sie jeden Monat aktuell 0,25% des UVP (Bruttolistenpreises) als geldwerten Vorteil.
Übernimmt der Arbeitgeber 100% der Kosten für ein Dienstrad, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter. Diese Regelung gilt bis 2030.
Dürfen auch andere Personen mein Dienstrad nutzen?
Die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen dürfen das Dienstrad nutzen.
Wie wird das Dienstrad versichert?
Saftey first – das gilt auch für die Versicherung, denn das Dienstrad muss gegen Diebstahl und Schäden versichert sein. Auch weil eine normale Hausratversicherung nicht in jedem Schadensfall bei mobilen Leasinggegenständen wie Fahrrädern greift, bieten wir maßgeschneiderte Versicherungspakete an. Und die reichen von Standardabsicherung bis zum Rundum-sorglos-Paket inklusive Absicherung von Verschleißschäden. Übrigens: Arbeitgeber können sich an der Versicherung beteiligen oder diese komplett übernehmen!
Welche Ausstattung gehört zum Dienstrad?
Generell gilt: Alles was mit dem Rad verbunden ist, wird vom Arbeitgeber gestellt. Dazu zählt beispielsweise die Batterie für das E-Bike. Ein Helm hingegen gehört zum Zubehör und muss vom Angestellten gezahlt werden. Zum Schloss gibt es bisher keine rechtliche Regelung und es lohnt die Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Eine genaue Auflistung über das leasingfähige Zubehör finden Sie hier.
Was ist „leasingfähiges Zubehör“?
Leasingfähig sind alle Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Unter anderem Beleuchtung, Gepäckträger, Flaschenhalter, Schloss, Fahrradkorb, u.v.m. Eine genaue Auflistung über das leasingfähige Zubehör finden Sie in unserem Download-Center.
Ist ein Fahrradschloss notwendig?
Ja, ein Schloss ist notwendig und muss bei Diebstahl nachzuweisen sein. Im Falle der Entwendung muss der Anschaffungsbeleg des Schlosses im Original an den Versicherer übermittelt werden.
Deshalb empfehlen wir für jedes Dienstrad ein Schloss.
Sind kleinere Reparaturen oder Veränderungen am Rad erlaubt?
Veränderungen an einem Leasing-Fahrrad sind für die Dauer der Leasinglaufzeit nicht erlaubt. Ausgenommen sind Komponenten zur individuellen Anpassung des Rades. Dazu zählen Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho. Der Arbeitnehmer ist in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern. Mit ein wenig Grundwissen kann die Pflege des Rads selbst übernommen werden. Dazu gehört das Reinigen, Fetten, Schmieren und Ölen. Größere Reparaturen, vor allem am E-Bike, sollten stets von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Wer übernimmt die jährlichen Service-Checks?
Wir bieten verschiedene Wartungs-Pakete an. Sie können wählen zwischen Paket „Inspektion/UVV“, Paket „Wartung/Reparatur“ und Paket „Full-Service“. Die genauen Details hierzu finden Sie auf unserer Service-Seite. Alle Pakete beinhalten die Erstinspektion sowie die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung.
Haben die Fahrräder nach Vertragsende eine Gewährleistung?
Nein, nach Vertragsende haben Sie keine Gewährleistung.
Welche Fachhändler bieten mein-dienstrad.de an?
mein-dienstrad.de verfügt über ein flächendeckendes Händlernetz mit über 4.000 Fachhändlern. Welcher freundliche und kompetente Fachhändler gleich in Ihrer Nähe ist, finden Sie in unserer Fachhändler-Suche.
Rund um den Vertrag
Wer ist Leasingnehmer?
Leasingnehmer ist beim Dienstrad Leasing immer der Arbeitgeber / das Unternehmen. Dieser schließt mit mein-dienstrad.de einen Rahmen-Leasingvertrag und stellt den Arbeitnehmern Diensträder mit günstigen Konditionen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
Selbstständige, die ein Dienstrad leasen, sind ebenfalls Leasingnehmer.
Wann beginnt bzw. endet der Leasingvertrag?
Der Leasingvertrag beginnt mit der Übernahme des Dienstrades und endet automatisch nach 36 Monaten Laufzeit.
Ist es möglich, die Leasingdauer zu verkürzen?
Die Leasingdauer beträgt fix 36 Monate. Eine Veränderung ist nicht möglich.
Müssen die Verträge vor dem Ablauf bei der Leasinggesellschaft gekündigt werden?
Die Verträge müssen vom Kunden nicht gekündigt werden. Sie laufen automatisch nach 36 Monaten zum Vertragsende aus.
Wann läuft mein Vertrag aus?
Ihr Vertrag läuft regulär nach 36 Monaten aus, das genaue Datum können Sie in Ihrem Portal auf www.mein-dienstrad.de einsehen.
Was passiert nach Ende des Leasingvertrages?
Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es mehrere Möglichkeiten:
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Sie suchen sich ein neues Wunschrad für 36 Monate aus.
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mein-dienstrad.de nimmt das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zurück.
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Sie mieten das Dienstrad (nähere Informationen hierzu folgen in Kürze)
Kann ich nach Ende des Leasingvertrages mein Dienstrad kaufen?
Zum Ende der Laufzeit gibt es eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit. Ein Kaufangebot können wir nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, da dies die rechtlichen Bedingungen der Leasingerlasse verletzen würde.
Wie hoch ist der Restwert für das Dienstrad?
Derzeit haben wir eine nicht garantierte Andienungsmöglichkeit von 15% des Bruttolistenpreises nach 36 Monaten Laufzeit. Die Nachversteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt mein-dienstrad.de.
Kann ich die vorzeitige Ablöse auch in Raten bezahlen?
Ja, Sie können die Ablöse auch in Raten bezahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in 3 Monatsraten. Sie können das Dienstrad aber auch mieten. Nähere Infos zum Thema "Dienstrad mieten" folgen in Kürze.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstradbeauftragen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeit anmeldet?
Bei Fragen zur Kurzarbeit setzen Sie sich am besten mit Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung. Benötigt der Dienstradbeauftragte hierzu Unterstützung, kann er sich gerne mit der Leitung Customer Service oder mit dem Firmen-Steuerberater in Verbindung setzen.
Was passiert im Krankheitsfall nach der Lohnfortzahlung?
Bei Fragen im Krankheitsfall setzen Sie sich mit Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung. Hat Ihr Dienstradbeauftragte dazu Fragen, kann er uns gerne eine Nachricht an schaden@baronmobil.com senden.
Was passiert in Elternzeit/Schwangerschaft?
Bei Fragen zu Elternzeit / Schwangerschaft setzen Sie sich am besten mit Ihrem Dienstradbeauftragten in Verbindung, da hier die Regelungen pro Kunde individuell gehandhabt werden.
Antworten zur Nutzungsüberlassung
Was ist eine Nutzungsüberlassung?
Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und bietet dem Mitarbeiter ein Dienstrad an. Er überlässt es dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung. Über diese Nutzungsmöglichkeit wird zwischen AG und AN ein Überlassungsvertrag geschlossen. Darin wird festgehalten, welche Rechte und Pflichten der Dienstradnutzer im Umgang mit dem Leasing-Fahrrad hat. Hier sind unter anderem die Fahrraddaten, die monatliche Nutzungsrate, Gehaltsumwandlung, Bedingungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit, etc. aufgeführt.
Welche Arten von Nutzungsüberlassung gibt es?
Lohngestaltung beruht darauf, dass es verschiedene Möglichkeiten der Vergütung gibt. Ein nachhaltiges Lohnkonzept bietet Alternativen bei der Lohngestaltung, um im Endeffekt mehr Netto vom Brutto zu bekommen.
Es gibt die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Statt Barlohn gibt es einen Sachlohn. Hier wird die Leasingrate beim Arbeitnehmer über die Entgeltabrechnung als Barlohnumwandlung gezahlt.
Eine weitere Form bietet ein Gehaltsextra. Der Arbeitnehmer bekommt zusätzlich zum Gehalt ein Dienstrad vom Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber übernimmt die komplette Leasingrate.
Wie viele Räder dürfen einem Arbeitnehmer überlassen werden?
Das liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Mehr als ein Dienstrad zu leasen ist grundsätzlich möglich. Es werden größtenteils 2 Diensträder pro Arbeitnehmer angeboten, so dass auch der Partner in den Genuss eines Dienstrades kommen darf. Dadurch werden mehr private Touren in der Freizeit unternommen, was den positiven Effekt hat, dass die Gesundheit und das Immunsystems des Mitarbeiters gestärkt werden.
Was sind Dienstradbedingungen?
Das sind Rahmenbedingungen, die vom Arbeitgeber für das Dienstrad-Leasing vorgegeben werden. Der Arbeitgeber legt fest, wie viele Diensträder bis zu welcher Kaufpreishöhe von einem Mitarbeiter geleast werden dürfen. Beispiel: Ein Mitarbeiter darf zwei Räder bis zu einer Preishöhe von jeweils 4.999€ leasen. Dazu legt der Arbeitgeber fest, wer die Kosten für Versicherung und Wartung trägt und wie hoch der Arbeitgeberanteil am Dienstrad ist.
Antworten für Arbeitgeber
Was sind die Vorteile von Dienstrad-Leasing im Unternehmen?
Sie bieten Ihren Mitarbeitern eine neue Mobilität. Keine Staus, keine Parkplatzsuche. Mitarbeiter sind innerstädtisch schneller unterwegs, tun etwas für ihre Gesundheit und stärken das eigene Immunsystem. Dienstrad-Leasing gehört zu einem modernen betrieblichen Gesundheitsmanagement dazu und ist Teil eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes. Viele weitere Vorteile haben wir auf unserer Arbeitgeber-Seite zusammengestellt.
Was ist der Unterschied zwischen einem „normalen“ Fahrrad und einem Dienstfahrrad?
E-Bikes werden immer beliebter. Allerdings liegen sie hoch im Anschaffungspreis. Mit einem Einstiegspreis von ca. 2.500€ ist ein E-Bike nicht für jeden realisierbar.
Ein Dienstfahrrad bietet den Vorteil, dass dieses über den Arbeitgeber geleast werden kann. Der Mitarbeiter zahlt per Gehaltsumwandlung 36 Monate lang eine günstige Leasingrate. Er spart hierbei bis zu 40% der Anschaffungskosten gegenüber einem Direktkauf. Zudem ist eine Vollkaskoversicherung und ein Service-Paket (Wartung und Inspektion) schon in der Umwandlungsrate enthalten.
Sie bieten Ihren Arbeitnehmern eine neue Mobilität und einen unschätzbaren Mehrwert. Gerade in Großstädten sind Diensträder eine ideale Alternative zum PKW. Da das Dienstrad auch privat genutzt werden kann, fördern Sie die Motivation und auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Kann jeder Arbeitgeber Dienstrad-Leasing anbieten?
Grundsätzlich ja. Arbeitgeber, die tariflich gebunden sind, finden Sie hier weitere Informationen.
Welche Kosten habe ich als Arbeitgeber?
Keine! Sie überlassen Ihrem Mitarbeiter das Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung mit einem attraktiven Leasingmodell. Sie haben keine Zusatzkosten. Das sich der Bruttolohn beim Arbeitnehmer verringert, sparen Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltsumwandlung einen Teil der Lohnnebenkosten.
Kann sich der Arbeitgeber an den Leasingraten beteiligen?
Ja, Arbeitgeber können die Leasingraten komplett übernehmen oder auch teilweise mittragen. Sie investieren in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, profitieren von einem positiven Image und sparen Kosten beim Fuhrpark-Management, beispielsweise bei Parkplätzen. Weil Arbeitgeber auch ganz direkt ihren Anteil bei den Sozialabgaben sparen, wird oft die Versicherung fürs Fahrrad als Ausgleich übernommen.
Wie hoch ist der Aufwand für den Arbeitgeber?
Gering! Lediglich in der Personalabteilung muss der Arbeitsvertrag um die Gehaltsumwandlung geändert werden. Und, zwischen Arbeitgeber und Angestellten wird in einem Überlassungsvertrag die Nutzung des Fahrrads geregelt. So überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Leasingvertrags auf den Angestellten. Alle für das Fahrradleasing notwendigen Verträge liefert mein-dienstrad.de, damit bleibt der Aufwand überschaubar.
Was ist ein Dienstradbeauftragter?
Ein/e Dienstradbeauftragte/r ist die Person in Ihrem Unternehmen (meistens aus dem HR-Bereich), die Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Dienstrad ist. Die dazu bevollmächtigten Personen prüfen Dienstrad-Bestellungen und geben diese frei. Alles erfolgt über unser Web-Portal. Schnell, papierlos, effizient und in Echtzeit.
Muss der Arbeitgeber eine festgelegte Anzahl an Rädern leasen?
Nein. Sie können 1 Dienstrad oder 1000 Diensträder leasen. Mit einem Rahmenleasingvertrag gestalten Sie Ihren Fuhrpark an Diensträdern völlig frei. Je nachdem wie hoch das Kreditvolumen festgelegt wurde.
Darf der Angestellte mit dem Dienstrad in der Freizeit fahren?
Ja, die private Nutzung des Fahrrads ist mit der 0,25%-Regel erlaubt. Der Arbeitnehmer muss lediglich 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer auf volle 100 Euro abrunden und monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Bei 1.099 Euro UVP sind das nach Rundung: 1.000 Euro; die zu versteuernde Summe: 2 Euro.
Kann das Dienstrad ein S-Pedelec oder auch ein Rennrad sein?
Das Dienstrad-Konzept kann auf alle Räder angewendet werden. Ein Rennrad ist also auch möglich. Auch S-Pedelecs, bei denen sich die Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde abschaltet, können geleast werden. Weil das S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“ gilt, wird der Arbeitsweg mit 0,03 Prozent des Listenpreises zusätzlich versteuert. Die Entfernungspauschale darf aber dennoch mit 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden.
Kann ein Angestellter neben dem Dienstwagen auch Dienstrad haben?
Ja, beides geht, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Die monatliche Steuerbelastung für das Fahrrad beträgt nur 0,25%.
Was passiert bei Kündigung, Elternzeit, längerer Krankheit?
Mit unserem Arbeitgeberschutz Protect + sind Sie gegen vorzeitige Vertragsbeendigungen planbar abgesichert. Wir bieten eines der stärksten Versicherungspakete am Markt, das Arbeitgeber gegen finanzielle Folgen während der Laufzeit des Leasingvertrags absichert – im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Tod und vorzeitiger Kündigung der Mitarbeiter. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Versicherungs-Seite.
Was passiert nach der Leasinglaufzeit mit dem Fahrrad?
Nach drei Jahren endet die Leasinglaufzeit. Als Leasinggeber bekommt mein-dienstrad.de dann das Rad oder E-Bike zurück. Der Arbeitnehmer kann sich dann ein neues Rad leasen und bliebt damit auf dem neuesten Stand der Technik.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf des Leasingvertrags aus dem Unternehmen ausscheidet?
Das wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Angestellten geregelt. Alle Rechte und Pflichten des Leasingvertrags liegen grundsätzlich beim Arbeitgeber. Kündigt ein Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit, muss er die ausstehenden Raten dem Arbeitgeber und den kalkulierten Restwert erstatten. Wird dagegen dem Angestellten gekündigt, muss er das Fahrrad dem Arbeitgeber überlassen. In beiden Fällen kann das Rad aber durch eine Ablösesumme von mein-dienstrad.de übernommen werden.
Kann ein Minijobber ein Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber leasen?
Das Leasing ist auch bei Geringverdienern grundsätzlich möglich, jedoch entfällt praktisch der Steuervorteil bei der Gehaltsumwandlung. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen und je teurer das Rad ist, desto mehr kann auch von der Steuer gespart werden. Beim Minijob gelten zudem andere Steuersätze.
Ich möchte Dienstrad-Leasing in meinem Unternehmen anbieten. Wie gehe ich jetzt vor?
Gerne beraten wir Sie ausführlich rum das Thema Dienstrad-Leasing. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Hotline 0441 55 977 977 oder Sie nutzen ganz unverbindlich unser Kontaktformular.
Antworten für Arbeitnehmer
Welche Vorteile bietet Dienstrad-Leasing?
Ein Dienstrad bietet einen erheblichen Mehrwert. Ob schickes City-Bike, sportliches Mountain-Bike, Tourenrad oder Lastenrad. Sie fahren Ihr Wunschmodell. Eine private Nutzung in der Freizeit ist ausdrücklich erlaubt. Sie verfügen über eine neue Mobilität und tun nebenbei Gutes für Ihre Gesundheit und dem Klimaschutz. Alle Vorteile auf einen Blick finden Sie auf unserer Arbeitnehmer-Seite.
Warum ist ein Wunsch-Bike leasen günstiger als kaufen?
Anstelle einer hohen Anschaffungssumme bei Kauf zu zahlen, haben Sie beim Leasing über den Arbeitgeber nur kleine monatlichen Raten, die bequem über das Gehalt abgerechnet werden. Sie sparen damit bis zu 40% der Kosten gegenüber einem teuren Direktkauf und profitieren von den steuerlichen Vorteilen der Gehaltsumwandlung. Ein weiterer Pluspunkt: Service (Wartung/Inspektion) und Wartung sind schon in der Nutzungsrate enthalten.
Wie errechne ich meine persönliche Ersparnis?
Sie können direkt Ihre monatliche Nutzungsrate und Ihre Ersparnis mit unserem Experten-Rechner ausrechnen. Der Leasingrechner ist ganz unverbindlich und natürlich kostenlos.
Welche Räder darf ich denn überhaupt leasen?
Egal ob schickes City-Bike, sportliches Mountain-Bike, E-Bike, Tourenrad oder Lastenrad. Sie dürfen sich Ihr Wunsch-Bike aussuchen. Da wir Hersteller- und markenunabhängig sind, ist jedes Modell und jede Marke wählbar. Ihr Arbeitgeber legt lediglich die Kaufpreisgrenze hierfür fest.
Wie viele Diensträder darf ich leasen?
Ihr Arbeitgeber legt die Menge der erlaubten Diensträder je Mitarbeiter fest. Grundsätzlich dürfen maximal 2 Räder zeitgleich pro Person geleast werden.
Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?
Ja, Sie dürfen als Arbeitnehmer das Rad auch ausschließlich privat nutzen, dafür versteuern Sie jeden Monat aktuell 0,25% des UVP (Bruttolistenpreises) als geldwerten Vorteil.
Übernimmt der Arbeitgeber 100% der Kosten für ein Dienstrad, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter. Diese Regelung gilt bis 2030.
Dürfen auch andere Personen mein Dienstrad nutzen?
Die in Ihrem Haushalt gemeldeten Personen dürfen das Dienstrad nutzen.
Wie funktioniert die „Gehaltsumwandlung“?
Bei einer Gehaltsumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Das hat den Vorteil, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken.
Da Sie das Dienstrad auch privat nutzen, brauchen Sie nur 0,25% als geldwerten Vorteil zu versteuern. Das heißt, es müssen monatlich 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Fahrrad-Listenpreises (UVP) an das Finanzamt abgeführt werden.
Was ist die „Umwandlungsrate“?
Die Umwandlungsrate ist die Gesamtrate, die Ihnen über die Gehaltsumwandung vom Lohn abgezogen wird. Sie setzt sich zusammen aus der Nutzungsrate (Leasingrate), der Rate für die Protect-Fahrrad-Versicherung (ausgenommen, Ihr AG übernimmt diese) sowie der Rate für das Service-Paket (Wartung- und Inspektion) (ausgenommen, Ihr AG übernimmt diese). Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre zukünftige Umwandlungsrate ist, können Sie dieses ganz schnell über unseren Experten-Rechner ausrechnen.
Wie lange ist die Leasinglaufzeit?
Ein Leasingvertrag für ein Dienstrad hat immer eine Laufzeit von 36 Monaten.
Wenn ich die Nutzungsrate mit 36 multipliziere, dann zahle ich doch mehr?
Nein, denn das wäre nicht korrekt gerechnet. In der Nutzungsrate ist Ihr Steuervorteil noch nicht berücksichtigt. Außerdem sind Versicherung und Service bereits enthalten.
Ein Beispiel: die Nutzungsrate beträgt 54,93€ + 8,60€ Versicherung. Nach Abzug der Sozialabgaben verringert sich der Betrag. Die tatsächliche Nettobelastung (auch Umwandlungsrate genannt), beträgt nun 35,99€. Diese Nettobelastung wird dann mit 36 multipliziert.
Mit unserem Experten-Rechner lässt ganz einfach Ihre Rate und Ersparnis ausrechnen.
Was versteht man unter „geldwerter Vorteil“?
Da Sie Ihr Dienstrad auch privat nutzen dürfen, muss seitens der Finanzämter der „geldwerte Vorteil“ versteuert werden. Dieser geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Weitere Informationen mit Beispielrechnung finden Sie hier.
Wie ist der genaue Ablauf für mich als Arbeitnehmer?
Sie suchen sich Ihr Wunsch-Fahrrad bei einem unserer Vertragshändler aus. Machen Sie eine Probefahrt und vergleichen Sie die verschiedenen Modelle. Sie haben die freie Auswahl. Alle Marken und Modelle sind möglich.
Wir berechnen Ihre Nutzungsrate und bereiten einen Überlassungsvertrag für Sie und Ihren Arbeitgeber vor. Nach Unterzeichnung des Vertrags bestellen Sie das Rad über unser Online-Portal.
Wir informieren Sie, sobald das Dienstrad beim Händler abholbereit ist. Sie müssen nur das Übergabeprotokoll unterschreiben. Fertig! Der Leasingvertrag beginnt zum 01. des Folgemonats nach Übernahme des Dienstrades und endet automatisch nach 36 Monaten. Danach können Sie sofort wieder das neueste Modell als Dienstrad leasen.
Was ist ein Überlassungsvertrag?
Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und bietet Ihnen ein Dienstrad an. Er überlässt es Ihnen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Über diese Nutzungsmöglichkeit wird zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ein Überlassungsvertrag geschlossen. Hier sind unter anderem die Fahrraddaten, die monatliche Nutzungsrate, Gehaltsumwandlung, Bedingungen bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit, etc. aufgeführt.
Wie geht es nach 36 Monaten weiter?
Sie können direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über Ihren Arbeitgeber leasen. Das hat den Vorteil, dass Sie immer ein Bike auf dem neuesten Stand der Technik fahren und Ihnen teure Reparaturen erspart bleiben. Wir holen Ihr altes Dienstrad kostenlos für Sie ab.
Wenn mein Arbeitgeber kein Dienstrad-Leasing anbietet?
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch ein Fahrrad oder ein E-Bike zu leasen. Anders als beim Dienstwagen können alle Arbeitnehmer in den Genuss eines Dienstfahrrads kommen. Wenn Sie keinen direkten Kontakt zu Ihrem „Chef“ haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung. Sie dürfen uns gerne empfehlen. Oder Sie schicken eine E-Mail mit einem Link von www.mein-dienstrad.de an Ihren Arbeitgeber. Dann kann dieser sich gleich von allen Vorteilen des Dienstrad-Leasing überzeugen.
Antworten für Selbstständige
Welche Vorteile hat Dienstrad-Leasing für Selbstständige?
Dienstrad-Leasing für Selbstständige bietet viele Vorteile: laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Nutzungsrate, Instandhaltung und Versicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern somit den zu versteuernden Gewinn. Gerade deshalb kann sich die Anschaffung eines hochwertigen Leasingfahrrades besonders lohnen.
Wie berechne ich meine Leasingrate?
Ihre individuelle und günstige Leasingrate können Sie ganz einfach über das Anfrageformular ausrechnen.
Wie lange dauert die Beantragung?
Wenn Sie den Antrag online über unser mein-dienstrad.de Direkt online-Formular eingeben, werden sofort Ihre Unterlagen geprüft. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung. Wir benötigen dazu von Ihnen nur Ihre unternehmensbezogenen Daten.
Welche Unterlagen benötigt ein Selbstständiger für einen Leasing-Antrag?
Je nach Leasingsumme ergibt sich eine unterschiedliche Dokumentenanforderung. Ist eine ausreichende Liquidität vorhanden, reicht schon eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie des Gewerbescheins sowie eine Konto-Einzugsermächtigung.
Wann kann ich mein neues Dienstrad abholen?
Am besten heute! mein-diensrad.de Direkt online-Formular ausfüllen, Leasingvertrag abschließen, Freigabe erhalten, Rad abholen und sofort zum nächsten Kunden radeln. Alternativ kann der Fachhändler die Anfrage online für Sie stellen, während Sie sich in Ruhe Ihre neues Dienstrad aussuchen. Worauf noch warten?
Was passiert nach Ablauf des Leasing-Vertrages?
Nach Ablauf des Leasing-Vertrags gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie erneuern Ihren Vertrag und leasen ein neues Modell oder mein-dienstrad.de nimmt das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zurück.
Was muss ich alles für die Steuer wissen?
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind wird Ihnen die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet. Die private Nutzung eines Dienstrades für Selbstständige ist steuerfrei. Für S-Pedelecs gilt die 0,25%-Versteuerung. Sie dürfen pro Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 0,30 €/km in der Steuererklärung angeben. Sie brauchen kein Fahrtenbuch zu führen.
Wie hoch die genaue Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem persönlichen Umsatz und Steuersatz ab. Wir empfehlen hier, einen Steuerberater zu konsultieren.
Antworten für Fachhändler
Was bringt mir eine Zusammenarbeit mit mein-dienstrad.de?
Mehr Kunden! Mehr Umsatz!
Über eine Zusammenarbeit mit mein-dienstrad.de bekommen Sie jede Menge neuer Kunden, die ein hochwertiges Fahrrad möchten. Der Aufwand ist gering. Sie brauchen nur eine kompetente Beratung dem Kunden bieten und für jeden das passende Dienstrad empfehlen. Diskussionen über Preisnachlässe oder Rabatte entfallen. Wir zahlen den vollen Anschaffungspreis. Und noch ein Vorteil: Die Kunden besuchen für weitere 3 Jahre regelmäßig ihre Werkstatt zur Wartung und Inspektion. Ein cleverer Fachhändler empfiehlt nach 3 Jahren, ein neues Bike zu leasen, damit der Kunde immer das neueste Modell mit hochwertiger Technik fährt.
Kann jeder Fachhändler von mein-dienstrad.de profitieren?
Klar! Profitieren Sie von unserem flächendeckenden Netz und unserer beliebten Dienstleistung. Unsere Kunden sind deutschlandweit, auch in den kleinsten Orten, und suchen einen kompetenten Fachhandelspartner in der Nähe. Dienstfahrrad-Leasing ist beliebt, wie nie zuvor. Der Boom an Diensträdern geht stätig nach oben. Nutzen Sie die Chance, steigende Umsätze zu erzielen.
Wie werde ich mein-dienstrad.de Partner?
Sie brauchen sich nur bei uns zu registrieren. Wir übersenden Ihnen eine Kooperationsvereinbarung und freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen! Gemeinsam bringen wir Arbeitnehmer aufs Rad. Hier geht’s zur Registrierung.
Kostet mich das als Händler was?
Wenn Sie uns einen Arbeitgeber, der noch kein Dienstfahrrad-Leasing anbietet, als Vertragspartner gewinnen, entfällt die Provision. Und das für jede neue Dienstrad-Bestellung dieses Unternehmens. Für bereits bestehende mein-dienstrad.de Kunden berechnen wir einen geringen Provisionssatz. Im Gegenzug fallen für Sie Diskussionen über Sonderpreise oder Rabatte weg. Zudem bieten wir Ihnen einen wachsenden Kundenstamm.
Wann kann ich das Dienstrad übergeben?
Sobald Sie von uns die Freigabe über das Online-Portal erhalten haben. Das kann sogar noch am selben Tag sein. Sie brauchen nach Übergabe des Dienstrades nur noch das Übernahmeprotokoll bzw. den Abrufschein unterschreiben und an uns übermitteln.
Wie schnell komme ich an mein Geld?
Durch die Teilnahme am Gutschriftsverfahren benötigen wir keine Rechnung von Ihnen. Es genügt die Übermittlung des Übergabeprotokolls oder des Abrufscheins. Sie haben den Abrechnungsbetrag innerhalb weniger Tage bereits auf dem Konto. Wie Sie am Gutschriftsverfahren teilnehmen, lesen Sie hier.
Fragen zum Portal
Was ist das mein-dienstrad.de Portal?
Das mein-dienstrad.de Portal ist ein digitales Bestellportal und befindet sich auf der Seite von www.mein-dienstrad.de. Dort sind alle Informationen über Dienstrad-Bestellungen enthalten.
- Arbeitnehmer können hierüber Ihre Dienstrad-Bestellungen eingeben.
- Fachhändler geben Bestellungen ein und haben einen Überblick über alle Ihre bei mein-dienstrad.de getätigten Bestellungen. Übergabeprotokolle und Abrufscheine können direkt nach Rad-Übergabe wieder im Portal hochgeladen werden.
- Dienstradbeauftragte managen über das Portal ihren kompletten Dienstrad-Fuhrpark. Rad-Bestellungen von Mitarbeitern werden hier verwaltet, Freigaben werden über das Portal getätigt, Überlassungsverträge werden über das Portal generiert, u.v.m. Und das alles in Echtzeit.
Welche technischen Voraussetzungen bedarf es?
Sie benötigen hierfür einen handelsüblichen PC oder einen Laptop. Es bedarf keiner extra Software.
Wie melde ich mich im mein-dienstrad.de Portal an?
Dienstradbeauftragte
Wir konfigurieren für das jeweilige Unternehmen die Portaleinrichtung, wie es im Leasing-Rahmenvertrag vereinbart wurde. Sie erhalten von uns die Zugangsdaten und können sich über den Button "Anmelden" im Portal einloggen.
Arbeitnehmer
Sie gehen im Internet auf www.mein-dienstrad.de und klicken in der Menüleiste auf "Anmelden". Die erste Anmeldung erfolgt über die Registrierung. Diese Registrierung ist nur einmalig. Hierfür benötigen Sie den Partner-Code Ihres Unternehmens. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, melden Sie sich erneut an und sind dann im Portal eingeloggt. Sie können sich jederzeit anmelden und ins Portal einloggen.
Fachhändler
Wir konfigurieren für den Fachhändler die Portaleinrichtung, wie es im Kooperationsvertrag vereinbart wurde. Sie erhalten von uns die Zugangsdaten und können sich über den Button "Anmelden" im Fachhandels-Portal einloggen.
Wie gebe ich als Arbeitnehmer eine Bestellung über das Portal ein?
Sie haben sich bereits ein Wunsch-Bike bei Ihrem Fachhändler ausgesucht und ein Angebot hierüber bekommen. Diese Angaben müssen nur in das Online-Portal über www.mein-dienstra.de als Bestellung eingegeben werden. Dazu benötigen Sie den Partner-Code Ihres Unternehmens. Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, fragen Sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach oder schicken Sie uns eine E-Mail des Händlers (optional).
Im Internet gehen Sie auf www.mein-dienstrad.de und klicken auf „Anmelden“. Hier registrieren Sie sich mit Ihrem Namen, Adresse und dem Partner-Code. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail und können sich neu anmelden. Für die Eingabe der Fahrrad-Daten als Bestellung haben wir für Sie eine Anleitung (pdf Benutzerhandbuch Portal Mitarbeiter) erstellt. In nur wenigen Schritten können Sie Ihre Dienstrad-Bestellung eingeben.
Wie gebe ich als Fachhändler eine Bestellung über das Fachhandels-Portal ein?
Dazu benötigen Sie den Partner-Code vom Unternehmen Ihres Kunden. Sollte dieser nicht vorliegen, muss der Kunde in seiner Personalabteilung nachfragen oder Sie schicken uns eine E-Mail des Händlers (optional). Im Internet gehen Sie auf www.mein-dienstrad.de und klicken auf „Anmelden“.
Für die Eingabe der Fahrrad-Daten als Bestellung haben wir für Sie eine Anleitung (pdf Benutzerhandbuch Portal Fachhändler) erstellt. In nur wenigen Schritten können Sie die neue Dienstrad-Bestellung eingeben.
Sobald Sie von uns die Freigabe über das Fachhandels-Portal erhalten haben, darf das Rad herausgegeben werden. Das kann sogar noch am selben Tag sein. Sie brauchen nach Übergabe des Dienstrades nur noch das unterschriebene Übernahmeprotokoll bzw. den Abrufschein an uns übermitteln.
Ich bin Dienstradbeauftragte/r. Wie verwalte ich im Portal unseren Fuhrpark?
Sie gehen auf www.mein-dienstrad.de und klicken auf "Anmelden". Mit den Zugangsdaten, die Sie von uns erhalten haben, können Sie sich jederzeit einloggen.
Hier sehen Sie auf einen Blick alle Dienstrad-Bestellungen, Dienstrad-Anträge, Überlassungsverträge, etc. Sie klicken auf den jeweiligen Vorgang und finden dort die Details zu der Bestellung.
Rund um die Bestellung
Wann kann ich mein Dienstrad bestellen?
Nachdem Ihr Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit uns abgeschlossen hat, können Sie sich Ihr Dienstrad aussuchen.
Von wem bekomme ich den Partnercode?
Den Partnercode erhalten Sie von Ihrem Dienstradbeauftragten oder vom Customer Support bei mein-dienstrad.de.
Wie registriere ich mich im Portal von mein-dienstrad.de?
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Fragen Sie bei Ihrem Dienstradbeauftragen oder bei unserem Customer Service Ihren Partnercode an
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Gehen Sie auf unsere Website www.mein-dienstrad.de
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Klicken Sie auf “Anmelden”
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Wählen Sie „Registrierung“ aus
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Geben Sie Ihren Partnercode und Ihre persönliche E-Mail-Adresse ein
Folgen Sie den weiteren Anweisungen
Wie bestelle ich mein neues Dienstrad?
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Registrieren Sie sich auf unserer Website www.mein-dienstrad.de (s. o.).
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Nach Erhalt des Portalzugangs, erstellt Ihr Fachhändler mithilfe Ihrer E-Mail-Adresse die Bestellung und gibt diese ins Online-Portal ein.
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Anschließend erhalten Sie von uns einen Hinweis, ab wann Sie einen Termin für die Abholung Ihres Dienstrades mit Ihrem Fachhändler vereinbaren können.
Was ist der Abrufschein?
Der Abrufschein befähigt Sie Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler zu übernehmen. Dieser wird an den Zeichnungsberechtigten oder Dienstradbeauftragten in Ihrem Unternehmen verschickt. Der unterschriebene Abrufschein wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt, mit dem Sie nun Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler abholen können. Als Dienstradnutzer unterzeichnen Sie den Abrufschein am Tag der Übernahme Ihres Dienstrades beim Fahrradfachhändler.
Wofür wird ein Übergabeprotokoll benötigt?
Das Übergabeprotokoll dient als Nachweis für die Übergabe des Dienstrades und wird am Tag der Übernahme beim Fahrradfachhändler vom Nutzer sowie dem Händler unterschrieben, wobei das Übernahmedatum sowie die Rahmennummer zwingend erforderlich sind. Das Protokoll verbleibt bei Ihrem Fachhändler.
Wie lade ich einen Überlassungsvertrag im Portal hoch?
Nach der Eingabe der Bestellung ist im Portal ersichtlich, ob Sie einen Überlassungsvertrag selbständig hochladen sollen oder diesen über Ihren Arbeitgeber erhalten.
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Loggen Sie sich auf www.mein-dienstrad.de in Ihrem Portal ein
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Öffnen Sie Ihre Bestellung
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Überlassungsvertrag herunterladen
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Ausdrucken
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Handschriftlich unterzeichnen
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Als eine PDF-Datei(!) hochladen
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FERTIG
Wie lange dauert der Bestell-Prozess für Neukunden?
Wenn alle Vertragsunterlagen vollständig vorliegen, dauert das Aufschalten der Firma bis zum Start zwischen 2 und 5 Werktagen.
Warum bekomme ich mein Dienstrad noch nicht?
Sollten Sie länger auf Ihr Dienstrad warten, kann das vielfältige Gründe haben. Folgendes sollte geprüft werden:
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Ist der Überlassungsvertrag unterschrieben worden?
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Ist die Freigabe seitens Arbeitgeber erfolgt?
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Ist der Leasingvertrag zurückgemailt worden?
Falls alle genannten Punkte erfüllt wurden, Sie aber Ihr Dienstrad trotzdem noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich gerne mit uns unter customercare@baronmobil.com in Verbindung.
Wie erfolgt die Abrechnung für mein Dienstrad?
Die Abrechnung für das Dienstrad entnehmen Sie Ihrer Gehaltsabrechnung.
Wer übernimmt die Lieferkosten für das Dienstrad bei einer Online-Bestellung?
Die Lieferkosten sind nicht leasingfähig und müssen daher vom Mitarbeiter selbst getragen werden.
Wenn alle Vertragsunterlagen vollständig vorliegen, dauert das Aufschalten der Firma bis zum Start zwischen 2 und 5 Werktagen.
Antworten zu Versicherung/Schaden/Diebstahl
Warum braucht man für das Dienstrad eine eigene Versicherung?
Diensträder sind Betriebseigentum. Der Arbeitgeber muss deshalb eine entsprechende Versicherung nachweisen. Die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers deckt nur privates Eigentum ab, nicht aber das Dienstrad, welches ihm zur Nutzung überlassen wird.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Unsere mein-dienstrad.de Protect Versicherung ist eine Vollkasko-Versicherung gegen Schäden am Fahrrad und Diebstahl. Ihr Dienstrad inkl. leasingfähigem Zubehör ist volle 36 Monate bis zum jeweiligen Brutto-Anschaffungspreis versichert. Wir ersetzen zum Neuwert. Und das ohne Selbstbeteiligung.
Wie wird das Dienstrad versichert?
Safety first – das gilt auch für die Versicherung, denn das Dienstrad muss gegen Diebstahl und Schäden versichert sein. Auch weil eine normale Hausratversicherung nicht in jedem Schadensfall bei mobilen Leasinggegenständen wie Fahrrädern greift, bieten wir maßgeschneiderte Versicherungspakete an. Und die reichen von Standardabsicherung bis zum Rundum-sorglos-Paket inklusive Absicherung von Verschleißschäden.
Kann ich mein Rad über eine andere Versicherung versichern als die, die mein Arbeitgeber ausgewählt hat?
Nein, die Versicherung kann nur von Ihrem Arbeitgeber ausgewählt werden.
Was ist durch die Versicherung alles abgedeckt?
Ihr Dienstrad ist bei uns Vollkasko zum Neuwert versichert. Mit mein-dienstrad.de Protect sichern wir Ihr Dienstrad optimal vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Schäden, Diebstahl, Verschleiß und vieles mehr ab. Mit einem umfangreichen Leistungspaket sind Sie für jeden Vorfall bestens abgesichert. Ausführliche Informationen zu unserem Leistungspaket finden Sie auf unserer Versicherungs-Seite.
Wer darf mein Dienstrad fahren?
Im Prinzip jeder aus Ihrem Haushalt. Ob privat oder dienstlich. Ihr Dienstrad ist gegen Schäden oder Diebstahl Vollkasko versichert. Allerdings kann der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag auch andere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren.
Ist mein Dienstrad im Ausland versichert?
Wenn Sie auf Reisen im Ausland Ihr Dienstrad mitnehmen, ist dieses über unsere Protect Versicherung bis zu 6 Monate abgesichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr dauerhafter Wohnsitz in Deutschland befindet. Sind Sie bei der Ammerländer Versicherung gemeldet, gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bei der Hepster Versicherung gilt der Versicherungsschutz europaweit.
Wie melde ich einen Schaden an meinem Dienstrad?
Im Schadensfall schreiben Sie uns eine E-Mail an schaden@baronmobil.com mit Angabe der persönlichen Daten, des Arbeitgebers und eine kurze Schilderung des Vorfalls. Hierzu erhalten Sie eine Rückmeldung von der Versicherungsabteilung.
Bei Diebstahl und Vandalismus bitte immer sofort eine polizeiliche Anzeige erstatten.
Was ist bei einem Diebstahl zu tun?
Ihr Dienstrad wurde gestohlen? Wir helfen Ihnen, damit Sie so schnell wie möglich wieder mobil sind. Bei einem Diebstahl bitte immer sofort eine polizeiliche Anzeige erstatten. Anschließend laden Sie auf unserer Website eine Schadenmeldung herunter. Diese füllen Sie bitte vollständig aus und legen alle erforderlichen Dokumente, wie z.B. Polizeibericht mit Aktenzeichen, Unterlagen zum Fahrrad etc. anbei.
Ausführliche Informationen wie Sie einen Diebstahl melden finden Sie auf unserer Seite Schaden/Diebstahl.
Wie kann ich den Stand zu meinem Versicherungsfall erfahren?
Um den Stand zu Ihrem Schadensfall zu erfragen, wenden Sie sich bitte hierfür per E-Mail an schaden@baronmobil.com.
Habe ich im Schadensfall Anspruch auf ein Leihrad?
Ein Anspruch auf ein Leihrad besteht nur, wenn Ihr Dienstrad über die Ammerländer Versicherung versichert ist und eine umgehende Reparatur ausgeschlossen ist.
Die Leistung ist je Schadenfall auf 150,00€ und 14 Tage begrenzt.
Was passiert mit der Leasingrate, wenn mein Dienstrad länger in der Reparatur ist?
Der bestehende Leasingvertrag läuft normal weiter, die Leasingrate wird weiterhin monatlich bezahlt.
Was ist der Pick-Up-Service? Und wie funktioniert er?
Kommt es zum Schadensfall, und Ihr Arbeitgeber hat ein entsprechendes Service-Paket gebucht (Full-Service-Paket inklusive Pick-Up-Service), können Sie sich einen Taxi Bus bestellen und uns anschließend die Rechnung übermitteln.
Wie erfahre ich meine Zertifikatsnummer (Hepster)?
Anhand der Rahmennummer Ihres Dienstrades können Sie bei uns die Zertifikatsnummer anfragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an schaden@baronmobil.com.
Warum erfolgt die Abwicklung über mein-dienstrad.de?
Beim Abschluss der Versicherung hat sich Ihr Arbeitgeber für die Abwicklung von Versicherungsfällen durch mein-dienstrad.de entschieden. Das bedeutet, dass der Einkauf der Leistungen zur Schadensbeseitigung und die Abrechnung mit der Versicherung durch mein-dienstrad.de erfolgt.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Schadenbeseitigung (Reparatur, Diebstahlersatz) wurde uns durch den Fachhandelspartner in Rechnung gestellt. Diese Leistung berechnen wir Ihnen mit dieser Abrechnung 1:1 weiter. Die Entschädigungszahlung der Versicherung bringen wir hierbei in Abzug. Mit der Abrechnung erfolgt auch die Abrechnung der Umsatzsteuer.
Die Versicherungsleistung weicht von der Schadenssumme ab. Warum?
Sofern Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, erstattet die Versicherung den Nettobetrag des Schadens (ohne darin enthaltene Umsatzsteuer). In diesem Fall stimmt der Rechnungsbetrag mit dem Umsatzsteuerbetrag überein, der in der Rechnung des Fachhandelspartners enthalten ist. Eine Kopie der Fachhandelsrechnung und des Regulierungsschreibens stellen wir Ihnen mit der Abrechnung zur Verfügung. Die in unserer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer kann von Ihnen als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wie kann es sein, das die Versicherungsleistung höher ist als die Schadenssumme?
In wenigen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherungsleistung die Schadenssumme übersteigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Diebstahl handelt und das Dienstrad vorzeitig bei der Leasinggesellschaft abgelöst und der Leasingvertrag beendet wird. Da die Versicherung den Schaden in der Regel zum Zeitwert des Dienstrades ersetzt, erstatten wir mit der Abrechnung den übersteigenden Betrag an Sie.
Aus welchen Gründen erstattet die Versicherung nicht den vollen Schaden?
Es kommt vor, dass die Versicherung nicht den vollen Schaden ersetzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Dienstrad bei einem Diebstahl nicht mit einem Schloss gesichert wurde oder der Kostenvoranschlag nicht in voller Höhe durch die Versicherung genehmigt wurde.
In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Differenz ebenfalls mit unserer Rechnung.
Das Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt - welche Auswirkungen hat dies?
Sofern das Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt die Entschädigung der Versicherung als sog. Bruttoentschädigung. Das bedeutet, dass die in der Rechnung zur Schadenbeseitigung enthaltene Umsatzsteuer ebenfalls erstattet wird. Auch in diesem Fall rechnen wir die Leistung des Fachhandelspartners 1:1 mit Ihnen ab und bringen die Leistung der Versicherung in Abzug. Bei vollständiger Schadenregulierung erhalten Sie eine Rechnung über 0,00€.
Die Schadenbeseitigung (Reparatur, Diebstahlersatz) wurde uns durch den Fachhandelspartner in Rechnung gestellt. Diese Leistung berechnen wir Ihnen mit dieser Abrechnung 1:1 weiter. Die Entschädigungszahlung der Versicherung bringen wir hierbei in Abzug. Mit der Abrechnung erfolgt auch die Abrechnung der Umsatzsteuer.
Alles zum Thema Service Leistungen
Welche Service-Pakete gibt es bei mein-dienstrad.de?
Unsere top ausgestatteten Service- und Wartungspakete enthalten die vorgeschriebenen UVV-Prüfungen, Inspektionen sowie Wartungen.
Was beinhaltet mein Service-Vertrag?
Die Auswahl des Service-Pakets legt Ihr Arbeitgeber fest. Somit ist das Service-Paket für alle Mitarbeiter identisch.
Ist eine Inspektion Pflicht?
Das Dienstrad muss in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand gehalten werden. Wenn Ihr Arbeitgeber ein Servicepaket gebucht hat, können Sie dieses in Ihrem Portal auf www.mein-dienstrad.de ersehen.
Was ist eine UVV-Prüfung?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften. Die Vorschriften werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen in Deutschland. Die UVV bezieht sich auf den Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70.
Der jährliche Sicherheits-Check beim Dienstrad beinhaltet insgesamt 50 Punkte. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung des Rahmens, der Bremsen, Beleuchtung, Rad- und Tretlager sowie die Bereifung. Bei einem E-Bike wird zusätzlich auch der Motor geprüft. Die UVV ist eine Sichtung, keine Inspektion.
Da Diensträder zu den betrieblich genutzten Fahrzeugen zählen, hat der Arbeitnehmer eine gewisse Pflichterfüllung zu leisten. Er muss sein Dienstrad täglich vor der Nutzung einer kurzen Überprüfung unterziehen, um sicherzugehen, dass es sich in einem betriebssicheren Zustand befindet.
Was ist die Komoot-App? Wie bekomme ich den Freischaltungs-Code?
Die Komoot-App ist ein Routenplaner und unterstützt Sie bei der Reisevorbereitung.
Wenn Ihr Arbeitgeber das Full-Service-Paket gebucht hat, können Sie bei uns den Freischaltungs-Code anfordern.
Steuerliche Fragen
Was ändert sich aktuell durch die Mehrwertsteuersenkung?
Fachhandelspartner
Bestellung
Für alle Bestellungen nach dem 30.06.2020 wird der aktuelle (reduzierte Steuersatz) von uns aus berücksichtigt. Sie erhalten einen Einkaufsauftrag mit korrektem Steuersatz.
Rechnung
Bitte beachten Sie bei der Abrechnung, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Ausschlaggebend hierfür ist ausschließlich das Leistungsdatum, dies entspricht dem Übergabedatum an den Dienstradnutzer. Fehlerhafte Rechnungen ersetzen wir durch eine Gutschriftsanzeige. Diese erhalten Sie per E-Mail.
Gutschriftverfahren
Nutzer des Gutschriftsverfahrens müssen nichts weiter beachten; wir korrigieren in Abhängigkeit vom Leistungsdatum den Steuersatz. Sie erhalten eine Gutschriftsanzeige per E-Mail. Auf dieser sind alle für Ihre Buchführung notwendigen Angaben enthalten. Hier geht’s zum Gutschriftsverfahren.
Dienstradnutzer
• vorsteuerabzugsfähige Unternehmen mit Nettoumwandlung
Leasingrate
Wenn Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Netto-Leasingrate umgewandelt wird, ändert sich der Umwandlungsbetrag durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung nicht.
Wartungspaket
Die Rate für ein evtl. abgeschlossenes Wartungspaket ändert sich bei der Umwandlung der Nettobeiträge ebenfalls nicht.
Geldwerter Vorteil
Der geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Für vor dem 01.07.2020 übergebene Fahrräder bleibt der bislang angesetzte geldwerte Vorteil unverändert.
Versicherungsprämie
Die Versicherungssteuer ist nicht von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer betroffen. Daher ändert sich die Prämienhöhe nicht.
Überlassungsverträge
In den neuen Überlassungsverträgen (ausgefertigt nach dem 30.06.2020) weisen wir die Leasingrate, die Kosten für das Wartungspaket für beide Zeiträume aus: vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 und ab dem 01.01.2021
Bitte beachten Sie, dass dies nur für unseren Standard-Überlassungsvertrag gilt. Individuell ausgestaltete Überlassungsverträge werden nicht angepasst.
• Nicht-vorsteuerabzugsfähige Unternehmen bzw. Unternehmen ohne Nettoumwandlung:
Leasingrate
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Brutto-Leasingrate (Leasingrate inkl. MwSt.) umgewandelt wird, verringert sich der Steueranteil des Umwandlungsbetrages durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung um 3 Prozentpunkte.
Beispiel: Leasingrate vor dem 01.07.2020: 83,30 € (inkl. MwSt.), Leasingrate nach dem 30.06.2020: 81,20 € (inkl. MwSt.) – befristet bis zum 31.12.2020
Wartungspaket
Der Beitrag für ein evtl. abgeschlossenes Wartungspaket verringert sich bei der Umwandlung der Bruttobeiträge ebenfalls um 3 Prozentpunkte.
Beispiel: Wartungsrate vor dem 01.07.2020: 11,78 € (inkl. MwSt.), Wartungsrate nach dem 30.06.2020: 11,48 € (inkl. MwSt.) - befristet bis zum 31.12.2020
Geldwerter Vorteil
Der geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Für vor dem 01.07.2020 übergebene Fahrräder bleibt der bislang in Ansatz gebrachte geldwerte Vorteil unverändert.
Zusätzlich für Neuverträge
Für Fahrräder, die nach dem 30.06.2020 übergeben werden, wird der geldwerte Vorteil auf Grundlage des zum Übergabezeitpunkt gültigen Brutto-Listenpreises ermittelt. Dieser bleibt bis zum Vertragsende gleich.
Arbeitgeber
Umwandlungsrate
Die Umwandlungsrate verringert sich bei Umwandlung der Netto-Leasingrate nicht. Bei Umwandlung der Brutto-Leasingrate verringert sich der in der Umwandlungsrate enthaltene Steueranteil vorübergehend und befristet bis zum 31.12.2020 um 3 Prozentpunkte. Die Leasinggesellschaften weisen auf den Einzügen die verminderte Leasingrate und den verminderten Steuersatz aus. Sie finden die genauen Abrechnungsdaten in der Regel auf Ihrem Kontoauszug.
Wartungspakete
Wartungspakete, die den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 betreffen, rechnen wir mit dem ermäßigten Steuersatz ab. Für bereits im Voraus abgerechnete Wartungspakete muss ggf. eine Korrektur der Abrechnung durch uns erfolgen. Eine verbindliche Vorgehensweise ist von der Finanzverwaltung bislang nicht erlassen worden. Hier werden wir von uns aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sobald Klarheit herrscht.
Weitergabe der Vorteile im Ermessen des Arbeitgebers
Die Umstellung der Umwandlungsbeträge in der Lohn- / Gehaltsabrechnung muss zum 01.07.2020 erfolgen und zum 01.01.2021 rückgängig gemacht werden. Daher liegt die eventuelle Weitergabe der vorübergehend niedrigeren Mehrwertsteuer im Ermessen des Arbeitgebers. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen die Brutto-Leasingrate und die Bruttorate für Wartungspakete umgewandelt werden.
Umsatzsteueranteil geldwerter Vorteil (nur bei Umwandlung der Netto-Leasingrate)
Der Umsatzsteueranteil aus dem geldwerten Vorteil verringert sich vorübergehend im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020. Wir weisen diesen veränderten Betrag in der Fahrerübersicht im Dienstrad-Portal aus. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Finanzabteilung auf oder sprechen Sie uns an.
Versicherungsprämie
Die Versicherungssteuer ist nicht Bestandteil der vorübergehenden Mehrwertsteuer-Senkung. Daher verändern sich die Prämien laufender Verträge in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 nicht. Für Diensträder, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2020 übergeben werden, wird die Versicherungsprämie anhand des Kaufpreises des Fahrrads ermittelt. Diese bleibt bis zum Vertragsende gleich.
Was ist die 0,25%-Regelung?
Arbeitnehmern, die ihr Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber leasen und dieses privat uneingeschränkt nutzen, entsteht ein „geldwerter Vorteil“, der versteuert werden muss.
Die Finanzminister der Länder haben das „Dienstwagenprivileg“ im Jahre 2012 in einem Erlass auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ausgeweitet. Unter Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG können Arbeitgeber seitdem ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad auch zur privaten Nutzung nach der 0,25-Regel überlassen. Das bedeutet, dass 0,25% der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) inklusive Mehrwertsteuer auf volle 100 Euro abgerundet monatlich als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Auch wenn das Fahrrad ein Sachbezug ist, kann die 44 Euro Freigrenze ausdrücklich nicht angewendet werden.
Für wen ist Dienstrad-Leasing steuerfrei?
Steuerfrei ist ein Dienstrad nur für Arbeitnehmer, die ihr Fahrrad als Gehaltsextra vom Arbeitgeber überlassen bekommen. Ein Gehaltsextra ist eine Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum Nettolohn. Die Leasing-Rate wird somit komplett von Arbeitgeber übernommen und muss nicht vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Für Selbstständige, bei denen das Leasing-Fahrrad dem Betriebsvermögen zugerechnet ist, wird die Leasingrate wird als Betriebsausgabe verbucht. Ist der Selbstständige zudem vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet.
Ist es möglich, neben einem Dienstwagen auch ein Dienstrad zu nutzen?
Ja, selbstverständlich. Beides ist steuerlich möglich. Für das Dienstrad gilt die 0,25%-Versteuerung.
Was bedeutet „(nicht) vorsteuerabzugsberechtigt“?
Die meisten Firmen sind vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. der Arbeitgeber braucht keine Mehrwertsteuer auf die monatliche Nutzungsrate zu entrichten. Somit ist die Netto-Leasingrate Grundlage für die Gehaltsumwandlung. Beispiel: GmbH’s, Aktiengesellschaften, KG‘s sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Ist der Arbeitgeber NICHT vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer in der Nutzungsrate entrichtet. In diesem Fall ist die Brutto-Leasingrate Grundlage für die Gehaltsumwandlung. Beispiel: Pflegedienste, Ärzte, Blutspendedienste, Krankenhäuser etc. sind NICHT vorsteuerabzugsberechtigt.
Lässt sich der mit dem Rad zurückgelegte Arbeitsweg von der Steuer absetzen?
Ja. Es ist egal, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Ob Dienstrad, Dienstwagen oder ÖPVN. Die Entfernungspauschale von 0,30€/km pro Arbeitstag kann als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Was bedeutet „Pauschalversteuerung“ am Ende der Leasinglaufzeit?
Arbeitnehmer, die nach Ablauf der 36-monatigen Leasinglaufzeit ihr Bike von mein-dienstrad.de käuflich erwerben, müssen einen „geldwerten Vorteil“ versteuern. Diese Steuerlast wird von mein-dienstrad.de komplett übernommen und an das Finanzamt abgeführt. Eine entsprechende Mitteilung hierüber erhält jeder Käufer auf seiner Fahrrad-Rechnung nach Erwerb bestätigt.
Unsere Mobilitätsgarantie
Was ist die „Mobilitätsgarantie“?
Die Mobilitätsgarantie ist eine Zusatzabsicherung. Wir bieten zwei Mobilitätsgarantien: den Zweirad-Pickup-Service und den Zweitrad-Schutzbrief. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne werden Sie zur nächsten Reparaturwerkstatt gebracht und Ihnen würden die Übernachtungskosten erstattet werden. Ausführliche Details über diesen Service finden die auf unserer Rundum-sorglos-Seite.
Wo gilt die Mobilitätsgarantie?
Die Mobiliätsgarantie gilt innerhalb Deutschlands und in Österreich.
Alles zum E-Bike
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelc?
Pedelec ist ein Kofferwort und setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern „Pedal Electric Cycle“. Ein Pedelec bezeichnet also ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Ein E-Bike oder Elektrofahrrad dagegen funktioniert hingegen auch ohne „Pedalieren“ und kann bis zu 20 km/h mittels Gasgriff beschleunigen. Normale Pedelecs zeichnen sich durch Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starke Motoren aus.So genannte S-Pedelecs mit einer Motorenleistung bis zu 500 Watt funktionieren zwar ebenso tretunterstützend, können aber bis zu 45 km/h erreichen bevor der Motor gedrosselt wird. Weil es sich bei allen Arten um elektrisch unterstützte Fahrräder handelt, ist allgemein vom E-Bike die Rede.
Brauche ich einen Führerschein für ein E-Bike?
Nein, denn laut Straßenverkehrsordnung gelten E-Bikes, die den Fahrer nur bis zu 25 km/h unterstützen als ganz normales Fahrrad. S-Pedelecs mit motorischer Unterstützung bis zu 45 km/h benötigen dagegen eine Betriebserlaubnis. Hierfür sind ein Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen nötig.
Gibt es eine Helmpflicht für E-Bikes?
Nein, eine Helmpflicht für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren, gibt es nicht. Das Tragen eines Helms liegt im persönlichen Ermessen eines jeden Fahrers.
Was kostet ein gutes E-Bike?
Je nach Modell und Technik kann die Preisspanne von 500 Euro bis zu mehreren tausend Euro reichen. Was Sie bei billiger Discounterware an Euros sparen, sparen Sie aber auch an Sicherheit und Fahrspaß. Für ein qualitativ hochwertiges Modell mit ordentlicher Technik und Ausstattung sollten Sie mit rund 2.500 Euro rechnen.
Welches E-Bike passt zu mir?
Nicht mehr verschwitzt bei der Arbeit ankommen oder ausgedehnte Strecken in der Freizeit überzeugen immer mehr Menschen vom E-Bike, ob jung oder alt. Die Hersteller haben darauf reagiert und bieten viele Varianten mit Elektromotor an: von City-Bikes über Trekking- und Mountainbikes bis hin zu Lastenrädern. Je nach Nutzung sollten Sie sich jedoch über die verschiedenen Antriebsvarianten, Schaltungen und Bremssysteme informieren.
Welche Unterschiede gibt es bei Hinter-, Vorderrrad- und Mittelmotor?
Mittelmotor am Tretlager:
Der Mittelmotor zeichnet sich durch eine zentrale Gewichtsverteilung aus, der Schwerpunkt wird kaum verändert. Das Hinterrad wird über die Fahrradkette angetrieben. Dies hat zur Folge, dass Fahr- und Bremsverhalten kaum beeinflusst werden. Ein Mittelmotor funktioniert mit sämtlichen Schaltungsarten, auch die Kombination mit Rücktrittbremse kann immer öfter angeboten werden. Ein Radausbau ist hier kein Problem, so muss nicht jeder platte Reifen zum Fall für den Fahrradhändler werden. Fazit: Der Mittelmotor kann allgemein als komfortabelste Variante bezeichnet werden.
Front-Naben-Motor:
Wie der Name schon sagt, sitzt der Motor in der Vorderradnabe. Das Fahrverhalten ist bei dieser Variante jedoch etwas gewöhnungsbedürftig, da ein erhöhtes Gewicht auf dem Vorderrad lastet und der Fahrer hier eher gezogen als geschoben wird. Gerade bei Steigungen oder rutschigem Untergrund können Probleme mit der Traktion auftreten und das Rad wegrutschen. Achten Sie bei dieser Antriebsvariante auf stabile Gabeln und Rahmen, welche den Antriebs- und Bremskräften gewachsen sind. Der Akku sollte in diesem Fall unbedingt am Gepäckträger verbaut sein, damit die zusätzlichen Gewichte durch Motor und Akku sich gegenseitig ausgleichen und das Fahrverhalten nicht zusätzlich verändert wird. Der Frontnabenmotor funktioniert mit jeder Gangschaltung und auch die Rücktrittbremse stellt kein Problem dar. Fazit: Diese Variante ist relativ günstig umzusetzen, erfordert aber etwas Vorsicht.
Hinterrad-Naben-Motor:
Bei dieser Variante sitzt der Motor im Hinterrad und bewirkt eine unmittelbare Kraftübertragung. Der Schwerpunkt ist, insbesondere wenn der Akku am Gepäckträger verbaut ist, nach hinten verlagert und sorgt für ein hecklastiges und gegebenenfalls instabiles Fahrverhalten. Das Gefühl des „eingebauten Rückenwindes“ macht sich hier besonders bemerkbar. Im Gegensatz zum Front-Naben-Motor bieten diese Modelle eine sehr gute Traktion, dies bewirkt eine hohe Sicherheit gerade bei rutschigem Untergrund. Bei Heckmotoren sind keine Kettenschaltungen möglich und in der Folge auch keine Rücktrittbremsen umzusetzen.
Fazit: Der Heckmotor ist technisch komplexer und daher etwas teurer, zeichnet sich aber gerade bei anspruchsvollem Untergrund und Steigungen durch eine hohe Sicherheit aus.
Welchen Wartungsaufwand hat ein E-Bike?
Alle Wartungsarbeiten, die ein herkömmliches Fahrrad benötigt, sind auch bei einem E-Bike zu erwarten. Dies zeigt sich besonders beim Reifendruck: Sind die Reifen nicht ausreichend aufgepumpt, erhöhen Sie den Energiebedarf und senken die Reichweite des Akkus. Durch den Verbau und die Nutzung des Motors und der Batterie wirken ebenso erhöhte Kräfte auf das E-Bike ein. Experten empfehlen eine regelmäßige Wartung einmal im Jahr.
Wie teuer ist eine Akkuladung?
Im Schnitt können Sie pro Akkuladung mit rund 15 Cent Stromkosten rechnen. In Zeiten steigender Treibstoffpreise ist dies ein großer Vorteil. Beziehen Sie von Ihrem Stromanbieter regenerative Energie, sind Sie sogar einen Schritt bei der Klimabilanz weiter.
Wie lange dauert es durchschnittlich einen Akku aufzuladen?
Je nach verbautem Akku gibt es unterschiedliche Ladezeiten, diese können sich zwischen 2 und 7 Stunden bewegen. Doch je neuer die Akku-Generation, desto kürzer die Ladezeit. Viele Akkus erreichen auch schon durch Teilladungen wieder einen Großteil ihrer Kapazität.
Soll man die Batterie erst leer fahren, bevor man sie wieder auflädt?
Moderne Lithium-Ionen-Akkus haben sich bei E-Bikes durchgesetzt: Sie müssen die Batterie daher nicht erst leer fahren, bevor Sie den nächsten Ladezyklus vornehmen können. Sie können den Akku ohne Probleme aufladen oder Zwischenladen. Ständiges komplettes Entladen verkürzt sogar die Lebensdauer Ihres Akkus. Häufige Teilladungen dagegen wirken sich positiv auf die Kapazität aus!
Wie groß ist die Reichweite eines Akkus?
Wird das E-Bike hauptsächlich auf Kurzstrecken genutzt, reicht eine Akkuladung. Durchschnittlich schaffen Sie mit einer Akkuladung zwischen 40 und 120 Kilometer. Folgende Faktoren können die Akku-Kapazität beeinflussen: Grad der gewählten Unterstützung, Beschaffenheit der Fahrbahn, Steigung der Strecke – Gewicht des Fahrers, Gewicht eventuellen Gepäcks – Luftdruck der Reifen, Gewählter Gang, „Runder Tritt“ – gleichmäßiges Fahren (60 bis 70 Pedalumdrehungen in der Minute sind optimal), Außentemperatur.
Für Langstrecken ohne regelmäßige Auflademöglichkeit wird ein Ersatz-Akku empfohlen.
Kann ich mein normales Fahrrad zum Pedelec nachrüsten?
Sie können ein normales Fahrrad mit so genannten Nachrüstsätzen zu einem Pedelec umbauen. Die Frage hierbei ist jedoch, ob Sie das sollten. Der Rahmen und insbesondere die Bremsen eines normalen Fahrrads sind nicht für die zusätzliche Belastung durch Geschwindigkeit und Gewicht des Akkus sowie des Motors ausgelegt. Die zusätzlich wirkenden Kräfte sollten nicht unterschätzt werden und gehen mit einer erhöhten Unfallgefahr einher. Auch wenn die Montage ein Fachmann vornimmt, wird dieser zum „Hersteller“ und übernimmt automatisch auch die Produkthaftung. Das Risiko durch Materialversagen ist im Vergleich zum Nutzen für Kunden und Fachhändler einfach zu groß. Stellen Sie sich ruhig diese Gegenfrage: Würden Sie einen Ferrari-Motor in das Fahrgestell eines Kleinwagen einbauen?
Bitte beachten Sie: Leasing-Fahrräder dürfen nicht baulich verändert werden!
Dürfen Kinder E-Bike fahren?
Da Pedelecs als normale Fahrräder gelten und keinen Führerschein benötigen, dürfen Kinder rein rechtlich betrachtet auch Pedelec fahren. Es gibt kein Mindestalter, das persönliche Ermessen reicht aus. Jedoch wird allgemein empfohlen, Kinder erst ab einem Alter von 14 Jahren Pedelec fahren zu lassen. Dies ist nicht nur eine Frage der Körpergröße, sondern auch eine Frage der Beherrschbarkeit.
Wie schwer ist ein E-Bike?
Der Verbau eines Akkus und elektrischen Motors führt natürlich zu einem erhöhtem Gewicht gegenüber einem normalen Fahrrad. Das Gewicht der meisten Modelle bewegt sich zwischen 20 und 27 Kilo, durch die Motorenunterstützung wird dies aber komplett ausgeglichen. Ständige Innovationen in der Technik werden in Zukunft das Gewicht der E-Bikes weiter sinken lassen.