Dienstradleasing im öffentlichen Dienst

Der Durchbruch für das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ist geschafft

Ein Meilenstein für die betriebliche Mobilität bei Städten, Gemeinden und Kommunen sowie im öffentlichen Dienst wurde am 25. Oktober 2020 im neuen Tarifvertrag TV-Fahrradleasing gelegt. ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lassen das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst zu. Der neue Tarifvertrag erlaubt eine Gehaltsumwandlung für Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes.Was heißt das konkret? Ab sofort dürfen rund 1,5 Millionen kommunal Angestellte der VKA ein persönliches Wunsch-(E-)Bike fahren. Im Rahmen einer Dienstradnutzung haben Angestellte von Kommunen die Möglichkeit, Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts auf diese Weise umzuwandeln.Das gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V), deren Arbeitgeber einem der Mitgliedsverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört.Fahrrad-Leasing für TVöD-Beschäftigte durch EntgeltumwandlungDiese tarifvertragliche Anpassung ist Teil des am 25. Oktober 2020 von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossenen Tarifkompromisses. Obwohl dadurch zunächst weniger Gelder in die Sozialkassen fließen, ist diese Maßnahme gerechtfertigt: Nachhaltig gesündere Mitarbeiter und ein effektiver Klimaschutz sind die positiven Folgen, mit denen sich diese „Einbußen“ mehr als rentieren. Leider gilt diese Neuregelung (noch) nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene. Dennoch können knapp 1,5 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vom Fahrrad-Leasing profitieren.

 

Möglichkeit auf Dienstrad-Leasing, aber nicht das Recht darauf

Mit der tariflich vereinbarten Möglichkeit, den Arbeitnehmern Bike-Leasing anzubieten, besteht aber noch kein Rechtsanspruch darauf. Es ist weiterhin die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er das Dienstrad im öffentlichen Dienst in seinem Unternehmen anbietet oder nicht. Eine wichtige Überlegung, die etwas Vorlaufzeit brauchen könnte, denn: Ist einmal einem Mitarbeiter das Fahrrad-Leasing ermöglicht, muss der Arbeitgeber es allen Angestellten ermöglichen.

 

Ein wenig Vertragsarbeit ist nötig

Ist der Arbeitgeber einverstanden, wird er zum Leasingnehmer. Das heißt, der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen ab. Außerdem geht der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag ein, der die Entgeltumwandlung sowie die Überlassung regelt (Überlassungsvereinbarung). Der Angestellte darf sich dann bei einem Fachhändler vor Ort beraten lassen und sich sein Wunschfahrrad selbst nach seinen Bedürfnissen aussuchen. Die VKA macht sich stark für den öffentlichen Dienst Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände regelt als Spitzenverband die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten. Sie schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab.

 

Die neue Tarifeinigung trifft auf alle 16 Mitgliederverbände der VKA zu.
Hierzu gehören:
– Städte, Gemeinden und Landkreise
– Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
– Sparkassen
– Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
– Nahverkehrsbetriebe
– Flughäfen

Gute Gründe für Arbeitgeber

Gesundheitsförderung vorantreiben

Für Arbeitgeber gibt es viele gute Gründe, Dienstrad-Leasing anzubieten. Zunächst fördert es die Gesunderhaltung der Angestellten. Da diese sich freiwillig für das Rad-Leasing entscheiden, ist der zu erwartende Effekt besonders hoch. Unternehmen des öffentlichen Dienstes können sich also über geringere Krankheitsquoten und motiviertere Mitarbeiter freuen. Zudem fallen an anderer Stelle Ausgaben für die Gesundheitsförderung weg.

Unternehmensattraktivität steigern

Außerdem liegt Radfahren im Trend. Nicht nur wegen der näher rückenden Umweltproblematiken denken immer mehr Menschen um. Fahrradfahren ist einfach schick. Kopenhagens oder Münsters fahrradfreundliche Infrastruktur sind schon lange keine utopischen Modellprojekte mehr. Besonders die junge Generation hat ein neues Identifikationsobjekt gefunden: das Fahrrad. Von Fixie über Rennrad bis zu Lastenrad hat der Markt heute für jeden Bedarf den richtigen Typus parat. Es bilden sich sogar bereits Subkulturen, die sich über spezielle Kleidung und Accessoires definieren. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Fahrrad-Leasing ist der neue Trend für eine natürliche, minimalistischere und gesündere Art der Fortbewegung.

Arbeitgeber sollten diese Entwicklung für sich nutzen und allen zukunftsgewandten, gesundheits- und umweltliebenden Mitarbeitern im öffentlichen Dienst das Dienstrad-Leasing ermöglichen. Ein solchen Angebot steigert die Attraktivität des Unternehmens ungemein.

 

Die Arbeitnehmerseite des Dienstrad-Leasings

Das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber lohnt sich für alle, die schon länger damit liebäugeln, vom Auto aufs Rad umzusteigen – vielleicht, weil sie sich selbst oder aber ihrer Umwelt langfristig etwas Gutes tun möchten.

Endlich das Traumrad fahren
Durch Fahrrad-Leasing haben die Arbeitnehmer alle Vorteile des Radelns jeden Tag – und das mit dem hochwertigen Zweirad, das sie sich schon immer gewünscht haben. Die Fachhändler verfügen über ein großes Angebot: von beliebten E-Bikes, über komfortable Stadträder, bis zu den sportlichen Mountain- oder Gravelbikes

Die Umwelt schützen
Die Treibhausgasbelastung durch den Autofahrer ist ein erheblicher Faktor für unseren Klimawandel. Stop-and-go in verstopften Innenstädten, Plastikpartikel durch den Bremsabrieb, dysfunktionale versiegelte Böden, um noch mehr Parkflächen zu schaffen – der motorisierte Straßenverkehr stellt eine hohe Umweltbelastung dar.

Dabei legen die meisten Pendler auf ihren täglichen Arbeitswegen nur etwa 5 km zurück. Würden sie diese stattdessen mit dem Dienstrad zurücklegen, wären sie nachgewiesenermaßen schneller da. Warum? Keine langen Fußwege zum Parkplatz, kein Stau, parken direkt vor dem Zielort. Würde nur einer von zehn Fahrradbesitzern vom Auto auf den Drahtesel umsteigen, ließe sich jährlich über eine Tonne CO₂ einsparen! Fahrräder sind sogenannte Zero-Emissions-Fahrzeuge. Selbst E-Bikes sind trotz Akku und Stromnutzung den E-Autos in der CO₂-Bilanz weit überlegen.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können in unserem Fahrrad-Leasingrechner kalkulieren, wie die monatliche Nutzungsrate und wie hoch die  Ersparnis wäre, wenn sie sich für das Dienstrad-Leasing entscheiden würden.

Aktive Gesundheitspflege
Passionierte Radfahrer und -Pendler profitieren aber gleich zweimal vom Dienstrad-Leasing. Neben dem Umweltschutz pflegen Sie auch aktiv ihre Gesundheit – und können sich damit den einen oder anderen Gang ins Fitnessstudio sowie die Ausgaben hierfür sparen. Täglich Rad zu fahren, ist ein echter Zugewinn für alle, die gesund bleiben möchten. Bei der gelenkschonenden Fortbewegungsart verbrennt man in einer halben Stunde 100 bis 300 Kalorien. Hinzu kommt, dass Radeln die Gefäße und das Herz trainiert. Außerdem steigt die Sauerstoffversorgung im gesamten Körper. Dienstradfahrer starten also frischer in den Tag, sind seltener krank und trainieren auf dem Weg zur Arbeit ihren gesamten Körper. In Zeiten des Bewegungsmangels durch sitzende Tätigkeiten ist dies auch dringend nötig!

Immense Kostenersparnis
Ein Fahrrad kostet nicht nur in der Anschaffung wesentlich weniger als ein Auto. Auch die Instandhaltung und die Ausstattung erfordern einen Bruchteil der Ausgaben, die ein Pkw mit sich bringt. Außerdem fallen externe Kosten wie Umlagen für entstehende Umweltschäden oder Luftverschmutzung gar nicht erst an. Während ein Auto pro gefahrenem Kilometer 40 bis 140 Cent kostet, punktet das Rad mit gerade einmal durchschnittlich 10 Cent.

 

Auch der Ausbau der Infrastruktur geht alle an. Es ist ein großer Unterschied, ob Steuergelder für einen Pkw-Parkplatz von 2.000 bis 25.000 Euro oder für einen Fahrradstellplatz von maximal 300 Euro ausgegeben werden. Grundstücksmiete, Bebauung, Entwässerung, Instandhaltung und Pflege zählen dort mit hinein.

Fazit: Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst ist ein zukunftsweisender Schritt 

Unternehmen im öffentlichen Dienst, die sich der Möglichkeit des Dienstrad-Leasings für ihre Arbeitnehmer öffnen, können sich über viele Vorteile freuen. Dank unserer einfachen, schnellen und effizienten volldigitalen Abwicklung ermöglichen sie willigen Angestellten, ihr Traumrad zu fahren und dabei ganz nebenbei ihrer Gesundheit und der Umwelt etwas Gutes zu tun. 

 

Wir freuen uns, mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer nun auch Mitarbeitern aus dem öffentlichen Dienst den Wunsch vom Traum-(E-)Bike zu ermöglichen. Die neue Tarifeinigung stärkt unsere Vision, das Dienstfahrrad als gesunde, nachhaltige und preiswerte Mobilität für Beschäftigte zu fördern

 

Ihr Team von
mein-dienstrad.de

 

Pressemitteilung des Bundesverbands Zukunft Fahrrad (BVZF)

Beschluss vom 25.10.2020 „Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen“

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