Kommunal Angestellte der VKA duerfen Dienstrad fahren

Tarifeinigung

Mit Änderung des Tarifvertrages vom 25.10.2020 gibt es nun endlich Rückenwind für Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft ver.di und der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) haben sich auf die sogenannte Entgeltumwandlung für das Dienstradleasing geeinigt. „Das ist ein Meilenstein für die nachhaltige betriebliche Mobilität“, sagt Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Zukunft Fahrrad (BVZF).

 

Dienstradleasing per Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bedeutet, Mitarbeiter verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, mit dem die günstigen monatlichen Leasingraten bezahlt werden. Der Rahmenvertrag wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen. In der Leasingrate sind bereits eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung für das neue Wunsch-Bike enthalten. Serviceleistungen wie zum Beispiel Wartungs- und Reparatur-Pakete können individuell vom Arbeitgeber dazu gebucht werden. Somit sind die Mitarbeiter optimal im Straßenverkehr abgesichert.

 

Ab dem 01.04.2021 geht’s los

Im offiziellen Schreiben vom 05.02.2021 gibt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat bekannt, dass keine Einwände gegen den Entwurf zur Änderung des Tarifvertrags erhoben worden sind. Wir freuen uns über diese tollen Nachrichten. Somit ist der Startschuss gefallen, damit auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes endlich ihr Wunsch-Bike fahren dürfen. Auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.

Gerne beraten wir Sie persönlich über Dienstradleasing-Modell in Ihrer Einrichtung. Bitte klicken Sie dazu einfach auf Button unten. Unsere Service-Mitarbeiter werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Ihr Team von
mein-dienstrad.de

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Rundschreiben zur Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 01. April 2021

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