Senkung der Mehrwertsteuer

Fachhandelspartner

Bestellung

Für alle Bestellungen nach dem 30.06.2020 wird der aktuelle (reduzierte Steuersatz) von uns aus berücksichtigt. Sie erhalten einen Einkaufsauftrag mit korrektem Steuersatz.

 

Rechnung

Bitte beachten Sie bei der Abrechnung, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Ausschlaggebend hierfür ist ausschließlich das Leistungsdatum, dies entspricht dem Übergabedatum an den Dienstradnutzer. Fehlerhafte Rechnungen ersetzen wir durch eine Gutschriftsanzeige. Diese erhalten Sie per E-Mail.

 

Gutschriftverfahren

Nutzer des Gutschriftsverfahrens müssen nichts weiter beachten; wir korrigieren in Abhängigkeit vom Leistungsdatum den Steuersatz. Sie erhalten eine Gutschriftsanzeige per E-Mail.  Auf dieser sind alle für Ihre Buchführung notwendigen Angaben enthalten. Hier geht’s zum Gutschriftsverfahren.

 

Dienstradnutzer

Vorsteuerabzugsfähige Unternehmen mit Nettoumwandlung

Leasingrate

Wenn Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Netto-Leasingrate umgewandelt wird, ändert sich der Umwandlungsbetrag durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung nicht.

Wartungspaket

Die Rate für ein evtl. abgeschlossenes Wartungspaket ändert sich bei der Umwandlung der Nettobeiträge ebenfalls nicht.

Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Für vor dem 01.07.2020 übergebene Fahrräder bleibt der bislang angesetzte geldwerte Vorteil unverändert.

Versicherungsprämie

Die Versicherungssteuer ist nicht von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer betroffen. Daher ändert sich die Prämienhöhe nicht.

 

Nicht-vorsteuerabzugsfähige Unternehmen bzw. Unternehmen ohne Nettoumwandlung

Leasingrate

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Brutto-Leasingrate (Leasingrate inkl. MwSt.) umgewandelt wird, verringert sich der Steueranteil des Umwandlungsbetrages durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung um 3 Prozentpunkte.

Beispiel:

Leasingrate vor dem 01.07.2020: 83,30 € (inkl. MwSt.)

Leasingrate nach dem 30.06.2020: 81,20 € (inkl. MwSt.) – befristet bis zum 31.12.2020

Wartungspaket

Der Beitrag für ein evtl. abgeschlossenes Wartungspaket verringert sich bei der Umwandlung der Bruttobeiträge ebenfalls um 3 Prozentpunkte.

Beispiel:

Wartungsrate vor dem 01.07.2020: 11,78 € (inkl. MwSt.)

Wartungsrate nach dem 30.06.2020: 11,48 € (inkl. MwSt.) – befristet bis zum 31.12.2020

Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil wird ausgehend vom Brutto-Listenpreis (auch UVP genannt) zum Zeitpunkt der Fahrrad-Übergabe ermittelt. Dieser Wert ist für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Für vor dem 01.07.2020 übergebene Fahrräder bleibt der bislang in Ansatz gebrachte geldwerte Vorteil unverändert.

Zusätzlich für Neuverträge

Für Fahrräder, die nach dem 30.06.2020 übergeben werden, wird der geldwerte Vorteil auf Grundlage des zum Übergabezeitpunkt gültigen Brutto-Listenpreises ermittelt. Dieser bleibt bis zum Vertragsende gleich.

Arbeitgeber

Umwandlungsrate

Die Umwandlungsrate verringert sich bei Umwandlung der Netto-Leasingrate nicht. Bei Umwandlung der Brutto-Leasingrate verringert sich  der in der Umwandlungsrate enthaltene Steueranteil vorübergehend und befristet bis zum 31.12.2020 um 3 Prozentpunkte. Die Leasinggesellschaften weisen auf den Einzügen die verminderte Leasingrate und den verminderten Steuersatz aus. Sie finden die genauen Abrechnungsdaten in der Regel auf Ihrem Kontoauszug.

 

Wartungspakete

Wartungspakete, die den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 betreffen, rechnen wir mit dem ermäßigten Steuersatz ab. Für bereits im Voraus abgerechnete Wartungspakete muss ggf. eine Korrektur der Abrechnung durch uns erfolgen. Eine verbindliche Vorgehensweise ist von der Finanzverwaltung bislang nicht erlassen worden. Hier werden wir von uns aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sobald Klarheit herrscht.

 

Weitergabe der Vorteile im Ermessen des Arbeitgebers

Die Umstellung der Umwandlungsbeträge in der Lohn- / Gehaltsabrechnung muss zum 01.07.2020 erfolgen und zum 01.01.2021 rückgängig gemacht werden. Daher liegt die eventuelle Weitergabe der vorübergehend niedrigeren Mehrwertsteuer im Ermessen des Arbeitgebers. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen die Brutto-Leasingrate und die Bruttorate für Wartungspakete umgewandelt werden.

 

Umsatzsteueranteil geldwerter Vorteil (nur bei Umwandlung der Netto-Leasingrate)

Der Umsatzsteueranteil aus dem geldwerten Vorteil verringert sich vorübergehend im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020. Wir weisen diesen veränderten Betrag in der der Fahrerübersicht im Dienstrad-Portal aus. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Finanzabteilung auf oder sprechen Sie uns an.

 

Versicherungsprämie

Die Versicherungssteuer ist nicht Bestandteil der vorübergehenden Mehrwertsteuer-Senkung. Daher verändern sich die Prämien laufender Verträge in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 nicht. Für Diensträder, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2020 übergeben werden, wird die Versicherungsprämie anhand des Kaufpreises des Fahrrads ermittelt. Diese bleibt bis zum Vertragsende gleich.

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